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Nr. 10, April 1999 |
§ 30, 3 AusländergesetzEinem Ausländer, der unanfechtbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltsbefugnis (...) erteilt werden, wenn die Voraussetzungen (...) für eine Duldung vorliegen, weil seiner freiwilligen Ausreise und seiner Abschiebung Hindernisse entgegenstehen, die er nicht zu vertreten hat. |
Dieter Karg/ Ulrike Bran
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