Ausländer im Knast:
Wie kommt es dazu? - Was geschieht mit ihnen?
Texte eines Friedensgebetes, gestaltet von unserer
Abschiebehaftgruppe
Wie werden Ausländer straffällig oder wie kommen sie
in Haft? Schon die Tatsache, kein deutscher Staatsbürger zu sein,
birgt in sich die Gefahr, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, ohne eine
kriminelle Handlung begangen zu haben. Die meisten Verstöße,
deren sich Ausländer schuldig machen, können von Deutschen überhaupt
nicht begangen werden: illegale Einreise und Aufenthalt, Verstoß
gegen Passpflicht und räumliche Beschränkungen, Urkundenfälschung
(gefälschte Ausweispapiere) , Arbeit ohne Arbeits-erlaubnis.
Flüchtlinge stellen wegen Aussichtslosigkeit oft keinen Asylantrag,
weil sie entweder Bürgerkriegsflüchtlinge sind oder wegen Gruppenverfolgung
ihr Heimatland verlassen mussten. Zu dieser Gruppe gehören alle Frauen,
die aus frauenspezifischen Gründen verfolgt und nicht anerkannt werden.
Damit ist ihr Aufenthalt illegal. Wenn solche Menschen bei Kontrollen gefasst
werden, ist ihr weiterer Aufenthalt in Deutschland nur das Gefängnis.
Personen mit legalem Aufenthaltsstatus können diesen verlieren:
beispielsweise ist der Aufenthalt bei Ehe mit einem deutschen Partner oder
bei einem Arbeitsverhältnis an eine einzelne Person gebunden. Im Fall
eines Zerwürfnisses kön-nen diese Menschen in Haft kommen und
abgeschoben werden, wenn der Partner sie durch eine Strafanzeige belastet.
Ein anderes Beispiel, kein Einzelfall in Leipzig: Wenn ein Flüchtling
seinen Wohnsitzwechsel der Ausländerbehörde zu spät anzeigt,
wird er noch bei der Meldung im Büro in Abschiebehaft genommen. Bei
illegalem Aufenthalt sind häufig weitere Delikte die Folge. Das sind
- Arbeit ohne Arbeitserlaubnis
- Mundraub
- Verwendung verfälschter Dokumente.
Nur eine kleine Zahl von Ausländern sitzt wegen schwerer krimineller
Handlungen. Hier ist im übrigen der relative Anteil von Kriminellen,
bezogen auf alle Ausländer, deutlich niedriger als bei Deutschen.
Ein Deutscher bleibt nach der Erfassung des Tatverdachts ein freier
Bürger, wenn er einen festen Wohnsitz hat. Dagegen wird ein Ausländer
in einem solchen Fall meistens sofort verhaftet. D.h. die Unrechtsvermutung
ist für Ausländer höher als für Deutsche.
Wie es einem ausländischen Strafgefangenen ergeht, erläutern
wir an einem Beispiel.
Ein jugendlicher Schwarzafrikaner nimmt sich in einer Drogerie ein
Parfümprobefläschchen, nachdem er sich mehrfach vergewissert
hat, dass es sich um eine Probe handelt. Er wird noch im Geschäft
festgenommen und kommt in Untersuchungshaft.
Weder den Haftantrag noch den Haftbeschluss oder die Rechtsmittelbelehrung
wird er je in seiner Sprache sehen. Wenn kein Mitgefangener dolmetscht,
kann er keinen Einspruch einlegen, weil ihm die Möglichkeit fehlt,
das entsprechende Schreiben auf Deutsch zu verfassen und fristgerecht bei
dem zuständigen Gericht einzureichen.
Im übrigen müssen alle Wünsche des Häftlings schriftlich
und in Deutsch vorgebracht werden. Das betrifft das Taschengeld, Besuchswünsche,
Teilnahme an Veranstaltungen wie Gottesdienst und Sport oder die Ausleihe
eines Buches.
Unser Häftling ist täglich 21 Stunden in seiner Zelle eingeschlossen.
Auf seinen Wunsch hin kann er zwei weitere Stunden in eine andere Zelle
eingeschlossen werden, um mit einem anderen Häftling zusammen zu sein
oder um fernzusehen. Das ist der sog. Umschluss. Dann bleibt noch eine
Stunde Hofgang übrig, an dem er aber dann nur teil-nehmen kann, wenn
er bei der Verhaftung die entsprechende witterungsgerechte Kleidung getragen
hat.
Wenn der Häftling von seinem Pflichtverteidiger besucht wird,
erfährt er, dass er voraussichtlich zumindest so viel Strafhaft verurteilt
werden wird, wie er sich dann in Untersuchungshaft befindet. Er hat keine
Möglichkeit, den Termin der Hauptverhandlung zu beeinflussen.
Wir müssen uns bei dieser Schilderung folgendes vor Augen halten:
Wäre unser Jugendlicher ein Deutscher, der ein Auto gestohlen und
damit anschließend einen Totalschaden verursacht hat, so würde
er zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden, ohne das Gefängnis
von innen zu sehen, womit wir nicht sagen wollen, dass für deutsche
Jugendliche eine Strafhaft angemessen ist.
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Diese Seite wurde aktualisiert am 20.01.2020