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Rechtshilfefonds
Flüchtlingen ist es nur schwer möglich, ihre Rechte aus eigener Kraft wahr zu nehmen. Aus Unkenntnis der Gesetze und der Schwierigkeit, Schreiben von Behörden zu verstehen, lassen sie oft die Frist für einen Einspruch ungenutzt verstreichen. Ebenso ist es häufig schwer, schnell genug Hilfe bei der Übersetzung amtlicher Schreiben und der Abfassung einer inhaltlich und formal korrekten Antwort zu finden. In solchen Fällen ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich. Das Asylbewerberleistungsgesetz legt aber fest, dass Asylbewerber während ihres Verfahrens lediglich Sachleistungen und außerdem Bargeld in Höhe von 40,90 Euro pro Monat erhalten. Davon können die Kosten für einen Anwalt, für Telefongespräche, Porto, Kopien, die Übersetzung von Dokumenten, Fahrten zum Anwalt oder zu Beratungsstellen nicht bestritten werden. Aus diesem Grund hat der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. mit Hilfe von Spenden einen Rechtshilfefonds eingerichtet. Er soll mittellosen Flüchtlingen, denen im Falle einer Abschiebung Gefahren für Leib und Leben drohen, die Vertretung durch einen Anwalt ermöglichen. Da für jedes Verfahren mehrere hundert Euro aufgebracht werden müssen, sind wir dringend auch auf Ihre Unterstützung angewiesen. Spenden |
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