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Abschiebehaftgruppe Leipzig
Was ist Abschiebehaft? Abschiebehaft wird gegen ausreisepflichtige Ausländer zur Sicherung oder Vorbereitung der Abschiebung verhängt. Sie ist aus juristischer Sicht grundsätzlich verschieden von Untersuchungs- oder Strafhaft.Denn die Betroffenen sitzen nicht wegen einer Straftat oder dem Verdacht, eine begangen zu haben ein, sondern nur zur Vollziehung einer Verwaltungsmaßnahme. Die Inhaftierung soll den beteiligten Behörden die Abschiebung des Ausländers ermöglichen. In der Praxis unterliegen die Abschiebehäftlinge jedoch den strengen Untersuchungshaftbedingungen. Bis zu 18 Monaten können Abschiebehäftlinge eingesperrt werden. Zwischen 1993 und 2006 nahmen sich 50 Abschiebehäftlinge in deutschen Haftanstalten das Leben. Abschiebehaft soll potentielle Flüchtlinge abschrecken, überhaupt in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen. Darunter befinden sich viele, die hier ihren berechtigten Asylantrag stellen wollen. Wer wir sind Unsere Abschiebehaftgruppe hat sich Anfang 1995 auf Anregung des Flüchtlingsrates Leipzig e.V. gegründet. Es war bekannt, daß in der Leipziger Justizvollzugsanstalt (JVA) Ausländer einsitzen, die von den verschiedenen Flüchtlings- und Beratungsstellen nicht betreut wurden, darunter auch viele Abschiebehäftlinge, die gerade auf solch eine Betreuung angewiesen sind. Hier wollten wir helfen. Auf einen Artikel in der Leipziger Volkszeitung fanden sich zunächst zehn Menschen zusammen, die sich zum Ziel setzten, Abschiebehäftlinge in Leipzig zu unterstützen. Nach Gesprächen mit der Anstaltsleitung konnten wir im September 1995 unsere Arbeit aufnehmen. Was wir wollen Wir schließen uns der Auffassung vieler Juristen an, daß Abschiebehaft verfassungswidrig ist und fordern ihre Abschaffung. Solange es aber Abschiebehaft gibt, fordern wir die Einhaltung aller rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Grundsätze bei Anordnung und Vollzug der Abschiebehaft. Was wir tun Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Besuche von Abschiebehäftlingen in der JVA. Jeden Dienstag stehen uns vier Stunden zur Verfügung, um mit den Abschiebehäftlingen, die sich für einen Besuch angemeldet haben, zu sprechen. Der Kontakt von Abschiebehäftlingen zur Außenwelt ist sehr eingeschränkt. Sie dürfen nur eingeschränkt einmal die Woche Besuch empfangen, telefonieren dürfen sie in der Regel nicht. Geld für einen Anwalt haben sie meist nicht, einen Dolmetscher können sie sich auch nicht leisten. Viele Abschiebehäftlinge verstehen nicht, warum sie sich in Haft befinden, wie lange die Haftzeit dauern wird und welche rechtlichen Möglichkeiten sie vielleicht noch haben. Viele haben große Angst vor der Abschiebung in ihr Heimatland, aus dem sie ja aus meist schwerwiegenden Gründen geflohen sind. Wir erklären den Abschiebehäftlingen ihre Lage, übersetzen amtliche Schreiben, versuchen, den Kontakt zu Verwandten, Freunden oder Anwälten herzustellen. Wenn sich – wie in den meisten Fällen – eine Abschiebung nicht mehr verhindern läßt, stehen wir ihnen im Gespräch zur Verfügung. > Person des Vertrauens Wir setzen uns auch in der Öffentlichkeit für Abschiebehäftlinge ein und thematisieren das Unrecht, das ihnen angetan wird. Was Sie tun können Informieren Sie sich über die Lage von Abschiebehäftlingen, z.B. im kostenlosen Informationsblatt des Flüchtlingsrates Leipzig e.V. „Flucht und Asyl“. Setzen Sie sich in Ihrem persönlichen Umfeld dafür ein, daß nicht so viele Menschen dem Schicksal von Flüchtlingen gleichgültig gegenüberstehen. Ehrenamtliches Engagement wird bei der Abschiebehaftgruppe dringend gesucht, bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Spenden Kontakt |