Wer wir sind/ Was wir tun |
Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. ist ein Zusammenschluss von Menschen, die sich privat und z.T. auch beruflich für Flüchtlinge engagieren. Der Verein hat sich im Juni 1991 gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt.
Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. tritt für den Schutz von Flüchtlingen ein, denen in ihrer Heimat Gefahren für Leib und Leben drohen.
Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. setzt sich ein für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen in der Region Leipzig.
Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. vertritt die Interessen von Flüchtlingen in Leipzig in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Behörden und Institutionen.
Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. setzt sich in der Öffentlichkeit, für mehr Verständnis für Flüchtlinge und ihre Probleme ein.
Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. unterstützt durch Beratung und Orientierungsangebote die Bemühungen von Migrantinnen und Migranten zur Verbesserung ihrer Aufenthalts- und Lebenssituation.
Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. gibt Flüchtlingen Sprach- und Orientierungshilfen für ihr Leben in Deutschland. Der Verein vermittelt Begleitung bzw. Sprachmittler bei Arztbesuchen und Behördengängen. Er hilft bei Behördenangelegenheiten, z.B. beim Ausfüllen von Formularen, bei Antragstellungen und beim Schreiben amtlicher Briefe.
Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. leistet mit Hilfe eines Rechtshilfefonds in Einzelfällen finanzielle Unterstützung im Asylverfahren.
Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. fordert die Abschaffung der Abschiebehaft , solange dies nicht umgesetzt ist, zumindest die Verbesserung der Haftbedingungen. Die Abschiebehaftgruppe Leipzig bietet Abschiebehäftlingen der JVA Leipzig durch regelmäßige Besuche Beistand und Hilfe.
Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. bietet Deutschunterricht für Migrantinnen und Migranten mit unterschiedlichem Kenntnisstand.
Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. bietet Förder- und Nachhilfeunterricht für junge Flüchtlinge. Der Unterricht findet in Einzelbetreuung oder in Gruppen statt. Unterrichtet werden alle Fächer von Klasse 1 bis 12.
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