Rechtshilfefonds
des
Flüchtlingsrates Leipzig e.V.
Das Asylverfahrensgesetz und die Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
haben die Situation der Flüchtlinge in Deutschland dramatisch verschlechtert.
Es wird immer schwieriger für sie, ihre Rechte wahrzunehmen und das
dafür notwenige Geld aufzubringen.
Seit der Veränderung des Asylrechtes im Jahre 1993 haben Schnellverfahren,
erheblich eingeschränkte Rechtsmittel und kurze Rechtsmittelfristen
dazu geführt, daß Abschiebungen immer häufiger werden.
Das betrifft auch Flüchtlinge, die politisch verfolgt wurden und denen
in ihren Herkunftsländern existentielle Gefahren drohen.
Dieser Situation sind Flüchtlinge in der Regel hilflos ausgesetzt.
Unkenntnis der Gesetze und die Schwierigkeit, Schreiben von Behörden
zu verstehen, lassen oft die Frist für einen Einspruch verstreichen.
Ebenso ist es häufig schwer, schnell genug Hilfe bei der Übersetzung
amtlicher Schreiben und der Abfassung einer inhaltlich und formal korrekten
Antwort zu finden.
Dies und anderes mehr macht es vielen Flüchtlingen unmöglich,
sich gegen eine menschenrechtswidrige Abschiebung zu wehren.
In solchen Fällen ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt
unerläßlich.
Das Asylbewerberleistungsgesetz legt aber fest, daß Asylbewerber
während ihres Verfahrens lediglich Sachleistungen und außerdem
Bargeld in Höhe von 40 € pro Monat erhalten. Davon können
die Kosten für einen Anwalt, für Telefongespräche, Porto,
Kopien, die Übersetzung von Dokumenten, Fahrten zum Anwalt oder zu
Beratungsstellen und ähnliches nicht bestritten werden.
So bestehen keinerlei Chancen für ein faires Verfahren.
Aus diesem Grund hat der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. mit Hilfe
von Spenden einen Rechtshilfefonds eingerichtet. Er soll mittellosen Flüchtlingen,
denen im Falle einer Abschiebung Gefahren für Leib und Leben drohen,
die Vertretung durch einen Anwalt ermöglichen.
Da für jedes Verfahren mindestens mehrere hundert Mark aufgebracht
werden müssen, sind wir dringend auch auf Ihre Unterstützung
angewiesen.
Bitte helfen Sie durch eine Spende auf unser Konto...
Spenden
Konto-Nr.: 11 60 54 25 85
BLZ 860 555 92,
Sparkasse Leipzig
Stichwort: Rechtshilfefonds
Adresse:
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Sternwartenstr. 4
04103 Leipzig
Tel. + Fax: 0341–961 38 72
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