Wir laden Sie / Euch herzlich zu unserem Seminar am
08./09.11.2020 ein, das wir gemeinsam mit der
Friedrich-Ebert-Stiftung Leipzig durchführen.
Bitte bringen Sie den Text des Zuwanderungsgesetzes und,
wenn möglich, das Buch "Deutsches Ausländerrecht" - Beck-Texte
im dtv, 14. oder 15. Auflage, mit.
Ort: Friedrich-Ebert-Stiftung, Büro
Leipzig, Burgstraße 25, 3. Etage, 04109 Leipzig
Referent: Rechtsanwalt Ronald Reimann,
Berlin
Seminarleitung: Vorbereitung und
Organisation: Petra Krüger, Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Es wird um Anmeldung bis spätestens 25.10.2020 gebeten:
Friedrich-Ebert-Stiftung,
Burgstraße 25, 04109 Leipzig, Fax: 0341 - 960 50 91
E-mail: lpzmail@fes.de
Teilnahmegebühr:
15,- Euro (50 % Ermäßigung für Studenten, Arbeitslose,
Sozialhilfeempfänger) Darin enthalten sind auch Abendessen am 08.11.2020,
Mittagessen am 09.11.2020 und Pausengetränke. Der Betrag ist vor Beginn
der Veranstaltung (ab 13.00 Uhr) in bar zu zahlen.
Programm
Freitag, 08.11.2020, 14.00 - 18.00 Uhr
13.00 - 14.00 Uhr Anmeldung
14.00 - 15.45 Uhr
Das neue Zuwanderungsgesetz im Überblick:
- die Entwicklung bis zur Verabschiedung in Bundestag und
Bundesrat
- völlige Umstrukturierung des Ausländerrechts: Aufenthaltsgesetz
statt Ausländergesetz
- einschneidende Detailänderungen im Asylverfahrensrecht
- die Bundesrepublik als Einwanderungsland (!?): die "vier Säulen
der Arbeitsmigration" als Kernstück der Änderungen
- das Recht und die Pflicht zur Integration: Integrationskurse
- Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis "aus einer Hand":
Abschaffung der gesonderten Erteilung der Arbeitserlaubnis durch die
Arbeitsämter
15.45 - 16.15 Uhr Kaffeepause
16.15 - 18.00
Uhr Die neuen Aufenthaltstitel für (anerkannte) Flüchtlinge
- Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis
- obligatorische Widerrufsprüfung nach drei Jahren
- Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung anstelle der
Duldung
- Übergangsregelungen für bereits anerkannte Flüchtlinge
18.00 - 19.00 Uhr Gemeinsames Abendessen
19.00 - 21.00 Uhr Die Neuregelung
des Familiennachzuges:
- Verbesserung für anerkannte Flüchtlinge gem. Art. 16a GG sowie
nach der Genfer Konvention (§ 51 AuslG / § 60 Abs. 1 AufenthG)
Samstag, 09.11.2020, 09.00 - 18.00 Uhr
09.00 - 10.45 Uhr Die
Änderungen im materiellen Flüchtlingsrecht:
- Anerkennung der geschlechtsspezifischen Verfolgung
- Anerkennung der nichtstaatlichen Verfolgung
- Familienasyl auch für Ehegatten/Kinder von Konventionsflüchtlingen
- Einschränkung der Nachfluchtgründe
- Erläuterung der Neuregelung anhand von Beispielen
10.45 - 11.15 Uhr Kaffeepause
11.15 - 12.45 Uhr Änderungen im
Asylverfahrensrecht
- Abschaffung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
- Aussetzung von Asylentscheidungen durch das Bundesinnenministerium
- familieneinheitlicher Asylantrag
- verschärfte Pflicht zur unverzüglichen Asylantragstellung
- obligatorischer Einzelrichter im gerichtlichen Verfahren
- Beschränkung der Erteilung asylunabhängiger Aufenthaltstitel
12.45 - 14.00 Uhr Gemeinsames Mittagessen
14.00 - 15.45 Uhr
Aufenthaltsperspektiven für Flüchtlinge, die nicht gem. Art. 16a GG /
Genfer Konvention anerkannt worden sind (Teil 1)
- bei Bestehen rechtlicher Abschiebungshindernisse
- bei Bestehen faktischer Abschiebungshindernisse
15.45 - 16.15 Uhr Kaffeepause
16.15 - 17.15 Uhr Aufenthaltsperspektiven für
Flüchtlinge, die nicht gem. Art. 16a GG / Genfer Konvention anerkannt
worden sind (Teil 2)
- Übergangsregelungen für bis zum 31.12.02 Geduldete
- Aufenthaltserlaubnis durch Härtefallkommission
17.15 - 18.00 Uhr Abschlussdiskussion
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